
Details & FAQ

Die Kirchgemeinden der reformierten Kirche Kanton Zürich sollten bis 2035 "Netto-Null" sein. Das forderte unsere Initiative, die wir 2023 lancierten. Jetzt hat der Kirchenrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, den wir unterstützen. Nach einem Referendum innerhalb des Gremiums kommt der Vorschlag nun am 27. September 2026 ans reformierte Stimmvolk. Der Name des Gegenvorschlags lautet: "Änderung der Kirchenordnung vom 27. Januar 2026". Alle Mitglieder ab 16 Jahren sind abstimmungsberechtigt. Jede Stimme zählt!
Der Gesetzestext im Detail
Die Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 wird wie folgt geändert:
Art.4a Die Landeskirche schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und pflegt mit diesen einen schonenden Umgang, namentlich durch
a. den Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger,
b.das Vermindern und Vermeiden von Treibhausgasemissionen und weiteren Umweltauswirkungen beim Wahrnehmen ihres Auftrags,
c.die Behandlung ökologischer Themen in Bildung und Spiritualität,
d.die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft.
5. Teil: Finanzen, Liegenschaften und Nachhaltigkeit
Art.233 Abs. 1 unverändert.
2 Die Finanzverordnung regelt namentlich die Rechnungslegung sowie den Finanzhaushalt von Kirchgemeinden und Landeskirche, den Finanzausgleich und die Beiträge an die Kirchgemeinden.
Abs. 3 unverändert.
Art.243 Abs. 1 und 2 unverändert.
3 Unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Kirchensynode kann der Kirchenrat Vorschriften für den Bau, den Unterhalt und die Nutzung kirchlicher Liegenschaften sowie für den Raumbedarf der Kirchgemeinden erlassen.
Nach Art. 247 einzufügen:
4. Abschnitt: Nachhaltigkeit
Art.247a 1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche vermindern ihre betrieblichen Umweltauswirkungen, soweit sich diese nicht vermeiden lassen.
2 Sie verwenden zur Erfassung und zur Verminderung ihrer betrieblichen Umweltauswirkungen die vom Kirchenrat bezeichneten Mittel.
3 Der Kirchenrat regelt die Einzelheiten. Er bezeichnet insbesondere die massgebenden Sachbereiche und die zu erhebenden Kennzahlen.
Art.247b 1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche senken die Treibhausgasemissionen.
2 Die Kirchensynode legt mit Blick auf die Senkung der Treibhausgasemissionen namentlich fest:
a. die betreffenden Sachbereiche und einzelnen Treibhausgase,
b. die Absenkungsziele,
c. die Pflichten von Kirchgemeinden und der Landeskirche.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. Januar 2026
Die Kirchensynode legt gemäss Art. 247b Abs. 2 lit. a und b die Absenkungsziele für gebäudebezogene CO2-Emissionen so fest, dass bis Ende 2035 das Ziel «Netto-Null» erreicht werden kann.
Warum es ein "Ja" braucht
Netto-Null 2035 'liefere, nicht nur lafere': Gerade wir als Kirche wissen doch, dass Predigten nicht nur das Sprechen über etwas sein sollen, sondern der Inhalt auch gelebt werden muss. Durch ein realistisches, aber doch ambitioniertes Klimaziel machen wir beides: Wir verkünden nicht nur, das uns Klimaschutz ein Anliegen ist, sondern machen es durch die bindende Vorgabe auch konkret.
Freiwilligkeit und Grüner Güggel: Der Grüne Güggel ist kein fixes Programm, sondern ein Rahmen. Welche Massnahmen eine Kirchgemeinde also konkret umsetzt, bleibt auch bei einer Annahme der Vorlage völlig ihr überlassen.
Kirche für alle, auch für die Natur: Klimaschutz verbindet. So können bei Umweltaktionen neue Menschen angesprochen und eingebunden werden. Gemeinschaft entsteht und man kann konkret etwas anpacken. Neben dem Mehrwert für Menschen gibt es natürlich auch einen grossen Mehrwert für die Natur. Der Schöpfungsauftrag scheint klar: auch der Natur muss Sorge getragen werden. Mit dem Grünen Güggel lässt sich beides auf einmal erreichen.
Klimaschutz lohnt sich: Wer von Öl und Gas abhängig ist, zahlt bei Unterbrechungen von Lieferketten viel Geld. Dies ist aktuell der Fall, da durch Unruhen im Osten die kontinuierliche Deckung des Öl- und Gasbedarfs nicht sichergestellt ist. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien leistet nicht nur einen Beitrag zu einem lebenswerten Klima, sondern spart noch Geld. Die Vorlage ist langfristig also eine einfache Sparmassnahme für unsere Kirche, die niemanden schadet.
