Initiativtext
In Kürze erklärt:
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Die Klimakrise bedroht die Grundlagen des Lebens selbst
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Mit dieser Volksinitiative nimmt die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich ihre Verantwortung gegenüber allen Lebewesen und besonders unseren Nachkommen wahr
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Sie verankert für die Landeskirche und alle Gemeinden das Ziel von Netto 0 Treibhausgasemissionen bis 2035, was durch den Verzicht auf fossile Energieträger umgesetzt werden soll
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Wo dies aus technischen und denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich ist, lässt die Initiative Möglichkeiten zum inländischen Ausgleich offen
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Daneben initiiert die Initiative auch die Bereitstellung von spirituellen Ressourcen, um der Klimakrise als geistliche Gemeinschaft zu begegnen
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Angesichts von Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung und Untätigkeit steht die Kirche dafür ein, dass wir Menschen mit Gottes Hilfe die Kraft für den nötigen Wandel aufbringen, unsere Mitverantwortung anerkennen unddie Umkehr zustande bringen
Mit der Annahme der Schöpfungsinitiative würde die die Kirchenordnung der evang.- ref. Landeskirche des Kantons Zürich wie folgt ergänzt:
Art. 8a: Ökologische Ziele
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Die Landeskirche und ihre Kirchgemeinden sind der Bewahrung der Schöpfung durch Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und einem schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen verpflichtet.
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Sie verfolgen in ihrem Zuständigkeitsbereich die folgenden Ziele:
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Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger und Vermeidung von Treibhausgasemissionen,
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Behandlung der Klimakrise und weiterer Umweltfragen in den Bildungs- und Spiritualitätsangeboten,
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Förderung von lokalen und internationalen Projekten und Initiativen für eine ökologisch nachhaltige Gesellschaft.
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Klimaziele Art. 247a
Randtitel: Umsetzung von Aufgaben und Zielen
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Die Landeskirche und ihre Kirchgemeinden sorgen in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür, dass der Verzicht auf fossile Energieträger und die Vermeidung von Treibhausgasemissionen auf einem mindestens linearen Absenkungspfad bis 2035 erreicht werden.
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Der Kirchenrat erarbeitet die notwendigen Vorgaben und Zwischenziele, trifft in seinem Zuständigkeitsbereich die entsprechenden Anordnungen. Im Übrigen stellt er der Kirchensynode Antrag. Er sorgt insbesondere für die notwendigen finanziellen Mittel für ökologische Sanierungen.
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Kann das Ziel gemäss Art. 8a Abs. 2 lit. a aus technischen oder denkmalpflegerischen Gründen nicht erreicht werden, erlässt der Kirchenrat eine Verordnung zur Anerkennung von dauerhaften inländischen Treibhausgaskompensationen.
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Der Kirchenrat erstattet der Kirchensynode jährlich Bericht über die getroffenen Massnahmen und den Grad der Zielerreichung. Er lässt die Zielerreichung regelmässig von einer unabhängigen Stelle prüfen.